Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift den Auftrag. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Küchenheld garantiert die beliebige Zusammenstellung und Ausstattung der geplanten Küche zu dem angegebenen Materialpreis pro Meter. Unsere Berechnungsbasis erfolgt nach Materialpreisbasis pro Meter und Material, für das Sie sich entschieden haben. Dies können Sie bis zur finalen Bestellung der Küche flexibel ändern. Berechnet wird die tatsächlich benötigte Menge (ab 3Meter Mindestabnahme) an Küchenmöbeln zentimetergenau auf Basis der Rückseite der jeweiligen Schränke. Ein individueller Installationsplan für Ihre Handwerker können Sie vorab für 4.000 EUR erwerben. Sollten Sie nachträglich die Küche kaufen, verrechnen wir diesen Betrag als Anzahlung zum Gesamtbetrag der Küche. Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vreinbarung erfolgt ist. Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holz- und Kunststoff-Oberflächen sind zulässig. Sollte ein Muster aus einem unterschrieben Kaufvertrag auslaufen, so ist dem Kunden dies spätestens vor der Bestellung mitzuteilen.
Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, Erfüllung aller erforderlichen Umbaumaßnahmen auf Seiten des Kunden (insb. Elektro- und Wasseranschlüsse),sowie die Einhaltung der Verpflichtung (Anzahlung) des Kunden voraus. Die finale Bestellung erfolgt nach dem durchgeführten CAD – Aufmaß, mit der zu diesem Zeitpunkt möglichen Montagewoche. Hat der Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken, wegen Eignung der Wände, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Bestellt der Käufer bei dem Mitarbeiter des Verkäufers Leistungen, die nicht im Lieferumfangenthalten sind, ist Auftragnehmer der Mitarbeiter.
Sollten Sie sich für eine Arbeitsplatte des Herstellers Lechner oder Rosskopfs entschieden haben, dann beachten Sie bitte, dass die Montage in drei Schritten erfolgt:
Provisorium: Küchenheld wird Ihre Küche samt Holzteilen und Einbaugeräten am Montagetag montieren. Anstelle Ihrer Arbeitsplatte werden Sie ein Provisorium erhalten, welches die Nutzung Ihrer Küche ermöglicht. Bitte beachten Sie, dass die Arbeitsfläche nicht vollständig mit Provisorien bedeckt sein wird.
Arbeitsplattenaufmaß: Dieses wird von der Firma Lechner oder Rosskopf millimetergenau durchgeführt und erfolgt zeitnah nach der Küchenmontage. Lechner wird sich zwecks Terminabsprache an Sie wenden.
Maßanfertigung: Ihre Arbeitsplatte wird produziert. Die Dauer der Fertigung und anschließenden Montage beträgt in etwa 10-15 Werktage. Die finale Arbeitsplattenmontage wird von Küchenheld terminlich koordiniert und durchgeführt.
Die mögliche Montagewoche entspricht der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Wir bemühen uns, Ihre Wunschmontagewoche zu realisieren und bestätigen Ihnen heute schon Ihre Wunschmontagewoche zuzüglich vier Wochen als spätestes Lieferdatum. Die finalen Liefer- und Montagedaten werden mit Ihnen 4 Wochen vor Montage ausgemacht. Dabei liegt die Annahme zugrunde, dass ein Aufmaßtermin wie vereinbart zustande kommt. Zur Durchführung eines verlässlichen Aufmaßes bedarf es der Mitwirkung des Käufers. Der finale Montageort muss zum Zeitpunkt des Aufmaßes zugänglich sein, die Wände sind verputzt (bzw. entsprechen dem final gewünschten Zustand) und der Bodenaufbau ist eindeutig hinsichtlich der gewünschten Höhe bestimmt. Liefertermine, die bei den Vertragsverhandlungen vereinbart werden, bedürfender Schriftform. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oderunvorhergesehener und nicht durch uns zu vertretender Umstände führen nicht zum Verzug. Kommt ein Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Küchenheld berechtigt, entstehende Mehraufwendungen zu verlangen.
Der Käufer wurde über die volatilen Liefersituation aufgeklärt und ist sich bewusst, dass Küchenheld alle Anstrengungen unternehmen wird, die entsprechenden Produkte frist- und termingerecht zu liefern, dies aber aufgrund der aktuellen Lage rechtlich nicht garantieren kann. Eine nachträgliche Änderung der Elektrogeräte nach dem Kaufvertrag wird vorerst ausgeschlossen.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist der Verkäufer im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsmäßigen Leistung des Käufers vom Vertrag zurückgetreten, kann er die Vorbehaltsware vom Käufer herausverlangen. Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlossen.
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware denPreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesenüber. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.Sollte der Käufer verhindert sein die Warenannahme persönlich durchzuführen,ist er berechtigt im Voraus eine dritte Person zu benennen, die ihndiesbezüglich vertreten darf.
Bei einem Mangel an der gelieferten Ware ist der Verkäufer, nach eigener Wahl, zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung berechtigt. Sollte der Mangel nicht in Relation zu den finanziellen Aufwendungen der Behebung stehen, so kann dieser mit dem tatsächlichen Sachmangel als Gutschriftabgegolten werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Alle Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Annahme der Ware dem Verkäufer zu melden. Spätere Mangelmitteilungen werden nicht akzeptiert. Mangel aufgrund von Fremdverschulden (insb. durch den Käufer) können von Küchenheld nicht kostenfrei ausgebessert werden.
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufergesetzten angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, es sei denn, der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Als Schadensersatz statt der Leistung kann der Verkäufer in diesen Fällen 30 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten, solange er diesen nachweisen kann. Unter den in Satz 1genannten Voraussetzungen gerät der Käufer mit der Abnahme der gekauften Waren in Verzug. Dauert der Verzug länger als einen Monat an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung einer Spedition bedienen.
Neue Geräte (originalverpackt, Bedienungsanleitung und Informationen zur Installation liegen vor) müssen im Planungsprozess mit vollständigen Produktinformationen (z.B. Artikel – Nummer, Hersteller, Typennummer o.ä.) bekannt gemacht werden. Bereits in Betrieb befindliche Elektrogeräte können in der Küchenplanung berücksichtigt werden, wenn die Bedienungsanleitung und die Information zur Installation vorliegen und das Produkt zweifelsfrei identifiziert werden kann. Küchenheld garantiert bei der Installation eine fachgerechte Montage. Eine Haftung für den ordnungsgemäßen Betrieb kann weder vom Monteur, noch von Küchenheld übernommen werden. Die Installation jedes einzelnen Gerätes wird zusätzlich zum eigentlichen Montagepreis mit 99,00€ (inkl. der gesetzl. MwSt.) berechnet.
Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Waren endgültig eingestellt hat, wenn die endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf höherer Gewalt beruht und der Verkäufer in den vorgenannten beiden Fällen die bestellten Waren nicht zu für ihn zumutbaren Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käuferunverzüglich zu benachrichtigen und Gegenleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer, über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. Ein Rücktrittsrecht steht dem Verkäufer ferner dann zu, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass sein Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird und er den Käufer erfolglos aufgefordert hat, innerhalb angemessener Frist Zug um Zug gegen die von ihm zu erbringenden Leistungen den Kaufpreis zu zahlen oder Sicherheit zu leisten. Mit Ausnahme von Teilzahlungsgeschäften hat der Verkäufer im Falle seines berechtigten Rücktritts vom Vertrag und der Rücknahme gelieferter Waren Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nachfolgender Maßgabe: 1) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe. 2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: a) für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung - innerhalb des 1. Halbjahres 40 % des Kaufpreises - innerhalb des 2.Halbjahres 50 % des Kaufpreises - innerhalb des 3. Halbjahres 60 % desKaufpreises - nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80 %. Höchstens aber 100% des Kaufpreises. Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden sind.
Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend davon ist nur die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln bei gebrauchten Sachen. Diese beträgt 2 Jahre ab Lieferung bzw. Übergabe der Sache. Diese Erleichterung der Verjährung gilt nicht für Fälle der Haftung des Verkäufers wegen Vorsatz oder Fälle, in denen er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Nach einer Frist von 12 Monaten liegt die Beweislast beim Kunden, sodass dieser nachweisen muss, dass ein Mangel durch fehlerhafte Lieferung und Leistung entstanden ist.
Die Kosten für den Ein- und Ausbau von Geräten und Schränken, sowie Transportkosten, sind in den herstellerseitigen Garantien nicht mit abdeckt.